
Verehrte Kunden und Patienten!
Bitte Termine, die nicht eingehalten werden können,
spätestens 48 Stunden vorher bekannt zu geben.
Ausnahmen sind z.B. plötzlich aufgetretene, schwere Erkrankungen etc.
Nicht zeitgerecht abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Bitte um Verständnis
EU-Gericht: Az. 17 C 71/03
Diese Regelung gilt keineswegs nur für Mediziner: Auch der Physiotherapeut, der Masseur oder der Psychotherapeut dürfen ihren Patienten bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, wenn ein sogenannter Exklusivtermin für die Therapiestunde vereinbart wurde. Ein Behandlungsvertrag kann dabei durchaus auch durch eine mündliche Zusage von beiden Seiten entstehen. Absagen sind dann nur mit einer Frist von 48 Stunden kostenfrei möglich.
Kontakt:
Martin W. H. Fritsch
Praxis Augarten
Augartengasse 30
2460 Bruckneudorf
mf-praxis-augarten@hotmail.com
registriert bei ÖGK
gelistet bei SVS
Behandlungen über Krankenschein möglich
Teilkostenrückerstattung
Geöffnet:
Montag - Freitag
gegen Voranmeldung
Urlaub: