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Verehrte Kunden und Patienten!

 

Bitte Termine, die nicht eingehalten werden können,

spätestens 48 Stunden vorher bekannt zu geben.

Ausnahmen sind z.B. plötzlich aufgetretene, schwere Erkrankungen etc.

Nicht zeitgerecht abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.

 

Bitte um Verständnis

 

EU-Gericht: Az. 17 C 71/03

Diese Regelung gilt keineswegs nur für Mediziner: Auch der Physiotherapeut, der Masseur oder der Psychotherapeut dürfen ihren Patienten bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, wenn ein sogenannter Exklusivtermin für die Therapiestunde vereinbart wurde. Ein Behandlungsvertrag kann dabei durchaus auch durch eine mündliche Zusage von beiden Seiten entstehen. Absagen sind dann nur mit einer Frist von 48 Stunden kostenfrei möglich.

Kontakt:

Martin W. H. Fritsch

Praxis Augarten

Augartengasse 30

2460 Bruckneudorf

+436607792067 NUR diese TeleNr!

mf-praxis-augarten@hotmail.com

registriert bei ÖGK

gelistet bei SVS

Behandlungen über Krankenschein möglich

Teilkostenrückerstattung

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00

Mittwoch und Freitag von 08:00 - 13:00

alle Termine gegen Voranmeldung

 

             

         

      

                   

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